Die Westönner Schützen weisen noch einmal darauf hin, dass bei der für Samstag, 11.09. ab 19:00 Uhr angesetzten Jahresmitgliederversammlung die 3G Regeln der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden müssen.
Alle Teilnehmer müssen entweder nachweislich vollständig geimpft, genesen (innerhalb der vergangen sechs Monate, ärztliches Attest) oder von einer offiziell anerkannten Stelle getestet sein. (maximal 24 Stunden alt) Die entsprechenden Dokumente werden vor Beginn der Versammlung kontrolliert. Das Tragen einer Maske ist beim Betreten der Schützenhalle sowie beim Verlassen des Sitzplatzes Pflicht.