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Startseite » Mahnung an T. von Papen

Mahnung an T. von Papen

7. März 2010 von Dieter Holtheuer

Oft steht gar keine böse Absicht dahinter, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird. Der Kunde hat das Bezahlen einfach nur vergessen. Erst wenn die Mahnung kommt, wird er wieder daran erinnert, dass er nun bezahlen muss.

Eine Mahnung, oder auch Zahlungserinnerung, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Heute möchten wir ein Mahnschreiben aus dem Jahre 1824 vorstellen. Es handelt sich um die Erinnerung des Weinhändlers Joseph Archilles Duvivier aus Schwelm an den „Freiherrn“ Theodor v. Papen zu Lohe. (1788 – 1825). Von Papen hatte 1Ohm Moselwein ( 1 Ohm entspricht ca. 137 Liter) erhalten und musste 173 Reichstaler und 18 Stüber dafür bezahlen. Am 10. Juni 1824 ist das Schreiben in Schwelm aufgegeben worden und war an den Rentmeister des „Freiherrn“v. Papen, Dr. jur. Carl Seyfried (1784 – 1850), gerichtet.

J. A. Duvivier war 1807 aus Frankreich emigriert und hatte 1807 in Schwelm eine Weinhandlung gegründet. Sie befand sich in Schwelm in der Kölner Straße Nr. 14. Das Haus ist heute immer noch im Familienbesitz.

Interessant ist die Form und Wortwahl der damaligen Zeit. Sie kann man mit der heutigen Art und Weise nicht vergleichen. Nachstehend sehen Sie die Abbildung des Schreibens von 1824, sowie eine lesbare „ Übersetzung“:

Herrn Doctor Seyffried

Wohlgeboren in Werl

Meinen ergebenen letzten Brief vom 21 ten

April, hinsichtlich des an den Herrn Baron v. Papen

gesandten 1 Ohm(1) Moselwein, werden Sie s(einer) z(eit)

hoffentlich erhalten haben.

Mit Gegenwärtigen habe ich mir erlauben wollen

Sie an meine Forderung an Herrn F(reiherrn) v. Papen

= 173,, 18 stbr.(2) zu erinnern, indem Sie die Güte

hatten meinem Reisenden bey seinem letzten

Dortseyn zu sagen, daß ich den größten Theil davon

in diesem Monat, und den Rest auf jeden Fall vor

Ablauf diese Jahrs erhalten würde. – Recht sehr

würden Sie mich verbinden, wenn Sie mich zu dem

baldigen Besitz dieses Guthabens verhelfen wollten,

indem man bey dem allgemeinen großen Geldmangel

und bey einem, unter jetzigen Umständen so viel

Geld erfordernden, Geschäfte, als dem Meinigen

schon häufigen und großen Zinsen Verlußt leidet.

In der Hoffnung, daß Sie meine Bitte recht

bald erfüllen werden, empfehle ich mich Ihnen

Achtungsvoll und habe die Ehre zu zeichnen

Ew(= Euer) Wohlgeboren

Schwelm, ergebenster Diener

d 10, Juni 1824 – ppra J. A. Duvivier Vivie

J. H. Vivie

  • (1)= 1 Ohm = ca 137 Liter (preuß.)
  • (2)= 173 Reichstaler
  • stbr 18 Stüber

Außenadresse: S(eine)r Wohlgebohrenn

Herrn Doctor Seiffried

in W E R L

Stempel: Schwelm 10. 6.

franco (….) Postwertkürzel

Autor: Dieter Holtheuer

Kategorie: Geschichte Stichworte: Geschichte, von Papen

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