27.02.2009 · Werler Anzeiger – Entscheidung im Streit um den Westönner Sportplatz. Doch das Arnsberger Landgericht dürfte zumindest im Rathaus für eine Überraschung gesorgt haben. Denn die Verwaltung hat das angestrengte Verfahren gegen den seinerzeit mit dem Bau beauftragten Architekten verloren. Das hat das Landgericht auf ANZEIGER-Nachfrage bestätigt. Gegen den Urteilsspruch ist Berufung möglich.
Wobei das Arnsberger Landgericht sich die Sache nicht leicht gemacht hat. Eine „stundenlange Beweisaufnahme“ und das Anhören gleich mehrerer Zeugen sei der Entscheidungsfindung vorausgegangen. Und am Ende stand für die zuständige Kammer offenkundig fest: Dass der Platz in Westönnnen im Endeffekt zu klein geraten ist, sei im Rathaus bekannt gewesen. Wenn diese Information dann innerhalb der Verwaltung nicht an die entscheidenden Stellen weitergeleitet worden sei, könne man das nicht mehr dem Architekten anlasten, so im Kern die Begründung.
Autor: Werler Anzeiger