Am 1.August 1914 ordneten sowohl die französische Regierung als auch der Deutsche Kaiser die Mobilmachung ihrer Armeen an. In den beiden Tagebüchern des Chronisten und damaligen Schulleiters der Katholischen Volksschule Westönnen, Franz Asshoff, finden sich zahlreiche Berichte zu dem Krieg, der über 17 Millionen Menschenleben forderte. Die Bücher Asshoffs tragen den Titel „“Der Krieg v. 1914 – 18, die Schule und die Schulgemeinde“, und befanden sich viele Jahre im Besitz von Felix Kenter. „Übersetzt“ wurden sie nach Erhalt vom Online-Autor Ferdi Newe (Wir berichteten). Heute nun ein Bericht Asshoff’s in dem er sich dem Thema Kartoffelpreise während des Krieges befasst.
—– Kartoffelverkauf und Kartoffelpreise während des Krieges (Franz Asshoff) ——-
Im 1. Kriegsjahr war der Handel mit Kartoffeln frei. Auch wurden Höchstpreise nicht angesetzt. Im Frühjahr 1915 zahlte man bis zu 5,50 M p. ½ dz. Für die Frühkartoffeln der Ernte 1915 war ebenfalls kein Höchstpreis angesetzt. Der Preis ging nicht weit über den Friedenspreis hinaus. Im Sept. Feststellung des Höchstpreises von 3.05 M p. ½ dz., ohne Transport. Im 3. Jahr wurde der Preis vor der Ernte festgelegt. Es sind folgende.
Vom 1. Aug. 1916 – 10. Aug. 9 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 11. Aug. 1916 – 20. Aug. 8 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 21. Aug. 1916 – 31. Aug. 7 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 1. Sept. 1916 – 10 Sept. 6 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 11. Sept. 1916 – 20 Sept. 5 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 21. Sept. 1916 – 30 Sept. 4,50 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 1. Okt. 1916 – 15 Febr. 1917 4 M p. ½ dz, ohne Transporte
Vom 15. Febr. 1917 – 15 Aug. 5 M p. ½ dz, ohne Transporte
Für Saat– Frühkartoffeln wurden im 2. Jahr bezahlt 10 M (Kaiserkrone)
Für Saat-Spätkartoffeln wurden im 2. Jahr bezahlt 8 M (Industrie)
Vom 1. Okt. 1916 ab wurden vom Amte Kartoffel– Bezugsscheine ausgestellt. Sie berechtigten die Nichtselbstversorger zum Ankauf von 1½ Pfund Kartoffeln p. Mann und Tag bis zum 15. Aug. 1917.
Die Selbstversorger müssen an vom Amte angegebenen Terminen Kartoffeln für städtische Verbände abliefern. Das im eigenen Verband privat verkaufte Quantum wird ihnen (gegen Vorzeigung des Bezugsscheines des Käufers) angerechnet. Die Verfütterung von Kartoffeln an Schweine ist vorläufig gestattet.
Als Kartoffelablieferungsstelle für hier ist Schetter – Werl bestellt. Nach Orten außerhalb des Kreises dürfen Kartoffeln nicht abgegeben werden.
Autor: Ferdi Newe