Satzungsänderung der Schützenbruderschaft erfordert Umformulierung
Die Eintragung der zugestimmten Satzungsänderung aus der Schützenversammlung vom 28.01.2023 erfordert eine Umformulierung eines Satzungspunktes. Hierzu ist zwingend eine Außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, deren Einladung wir hiermit veröffentlichen. Auf dieser außerordentlichen Generalversammlung müssen die Mitglieder über die in der Anlage vorgeschlagenen Anpassung entscheiden.
Wie aus der Einladung hervorgeht, wird diese Versammlung nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch freut sich die Schützenbruderschaft über eine zahlreiche Teilnahme, damit der Anpassung zugestimmt und anschließend zur Eintragung gebracht werden kann.