Am 1.August 1914 ordneten sowohl die französische Regierung als auch der Deutsche Kaiser die Mobilmachung ihrer Armeen an. In den beiden Tagebüchern des Chronisten und damaligen Schulleiters der Katholischen Volksschule Westönnen, Franz Asshoff, finden sich zahlreiche Berichte zu dem Krieg, der über 17 Millionen Menschenleben forderte. Die Bücher Asshoffs tragen den Titel „“Der Krieg v. 1914 – 18, die Schule und die Schulgemeinde“, und befanden sich viele Jahre im Besitz von Felix Kenter. „Übersetzt“ wurden sie nach Erhalt vom Online-Autor Ferdi Newe (Wir berichteten). Heute nun ein Bericht Asshoff’s in dem er sich mit der Fleischversorgung und den Fleischpreisen während des Krieges befasst.
—– Fleischversorgung und Fleischpreise während des Krieges (Franz Asshoff) ——-
Im 1. Kriegsjahr herrschte keine Fleischnot. Als im Febr. 1915 wegen des vorhandenen Lebens– u. Futtermittelmangels die Abschlachtung aller über 1 Ztr. schweren Schweine angeordnet wurde, war Überfülle an Fleisch vorhanden. Der Preis stand niedriger als in Friedenszeiten. Man mahnte allgemein zum reichlichen Fleischverbrauch im Interesse der Brotersparnis.
Auch im 2. Kriegsjahr waren die Haus– u. Metzgerschlachtungen anfangs frei. Doch trat jetzt Fleisch– u. Fettknappheit ein. Die Preise stiegen immer höher. Deshalb wurden Höchstpreise eingeführt.
Es kostete danach ein Schwein über
- 120 Pfd – 80 M der Ztr.
- 140 Pfd – 85 M der Ztr.
- 160 Pfd – 95 M der Ztr.
- 180 Pfd – 105 M der Ztr.
- 200 Pfd – 110,50 M der Ztr.
- 220 Pfd – 115,25 M der Ztr.
- 240 Pfd – 121,00 M der Ztr.
- 280 Pfd – 126,25 M der Ztr.
Die Schlachtung von Rindern, Kälbern und Schafen blieb frei.
Auch für den Kleinverkauf kamen Höchstpreise, wie folgt :
Rindfleisch – p. ½ kg = 2,40 M
Schweinefleisch – p. ½ kg = 2,00 M
Kalbfleisch – p. ½ kg = 1,80–2,20 M
Diese Preise änderten sich mehrere Mal. Die Amtsbehörde gab den Metzgern den festgesetzten Preis an.
Um die Schweinemästung zu heben, wurde den Landwirten auf Wunsch für ein zu mästendes Schwein 5 Ztr. Mehl überwiesen. Wenn es das Gewicht von über 2 Ztr. erreicht hatte, musste es angemeldet und an den Kommunalverband bzw. die Heeres- oder Marineleitung abgeliefert werden zum oben angegebenen Höchstpreise.
Am 6. Nov. 15 wurden für Gast– und Speisewirtschaften fleisch– und fettlose Tage eingeführt. An den fleischlosen Tagen darf überhaupt kein Fleisch verabfolgt werden, an den fettlosen kein gebratenes Fleisch, wohl aber rohes und gekochtes.
Auch die Privathaushaltungen wurden zwar nicht verpflichtet, aber doch dringend angehalten, die fett– u. fleischlosen Tage zu halten. Als fleischlose Tage gelten der Dienstag u. Freitag, als fettlose der Mittwoch und Samstag.
Im Febr. 16 wurden die Hausschlachtungen verboten. In besonders dringlichen Fällen können sie vom Landrat auf Antrag genehmigt werden. Am 1. Sept. 16 fand eine Bestandsaufnahme sämtlicher Fleischwaren, Fleischkonserven und Eier statt.
Nur diejenigen, die nicht im Besitz von Fleischwaren waren, konnten von den Metzgern Fleisch kaufen.
Am 5. Okt. 16 erhielten die Nichtselbstversorger Fleischkarten. Sie berechtigten zum Einkauf von ½ Pfd Fleisch oder Wurst p. Mann u. Woche. Den Selbstversorgern sind Hausschlachtungen wieder gestattet. Von dem 1. Schwein wird ihnen die Hälfte, von den folgenden 2/5 angerechnet bis zum Höchstmaß von 1 Pfd pro Mann u. Woche. Als Selbstversorger gilt der, der ein Schwein wenigstens 6 Wochen im eigenen Stall gehalten hat.
Zur Versorgung städtischer Verbände u. des Heeres mußten vom Juni 16 an von Zeit zu Zeit mehrere Bullen und Rinder von hier zu nach Gewicht festgesetzten Preisen abgeliefert werden. Sie wurden jedesmal vom Amt angefordert.
Ein großer Schaden für Westönnen war es, daß im Sommer u. Herbst 16 viele Schweine an Rotlauf erkrankten, von denen ca. 80 Stck eingingen bzw. abgeschlachtet werden mussten. Das Fleisch wurde als minderwertig verkauft. Oberbergstraße blieb von der Seuche verschont.
Die Kaninchenzucht nahm hier im Kriege einen großen Aufschwung. Ein Kaninchen kostet 5 – 6 M.
Autor: Ferdi Newe