Am 2. September 1922 war der Bahnarbeiter Franz Asheuer gt. Steven durch einen Schuß zu Tode gekommen. In den ersten beiden Teilen zum Unglücksfall „Aheuer gt. Steven“ haben wir über die Tat und die Verhandlung aus Sicht des Soester Anzeiger berichtet. Heute nun die Verhandlung aus Sicht des Soester Kreisblatt.
Über weitere Zeugenaussagen berichtet das Soester Kreisblatt in seiner Ausgabe vom 19.11.1923. Neben einer ausführlicheren Darstellung der Aussage des Vaters des Angeklagten geben auch die Aussagen der Maria Asheuer, Schwester des Franz Asheuer gt. Steven und der Zeugin Frau Franz Schmitz dem Verlauf in der Berichterstattung eine andere Richtung. Verwunderlich ist, warum darüber der Soester Anzeiger nicht weiter berichtet hat.
….Als erster Zeuge wird der Vater des Angeklagten, der im Ruhestande lebende Bahnbeamte Kaspar Fritze, ein Greis von 74 Jahren, vernommen, der in der fraglichen Nacht von seiner Tochter geweckt worden war und seinen Sohn zur Hilfe gerufen hatte, weil man an Diebe glaubte. Auch er glaubt, draußen einen Schuß gehört zu haben. „Mein Sohn schoß darauf, soviel ich hören konnte, nach draußen. Ich hatte Angst, lief aber schließlich nach draußen und weckte den Nachbar Müller, damit er seinen Hund herauslasse. Da kam auch mein Sohn mit einem Gewehr und gab noch einen Schuß ab. Wir liefen darauf nach dem Gänseschuppen und fanden dort im Hof die Leiche. Mein Sohn ging dann zum Vorsteher und nach der Polizei in Werl.
Gemeindevorsteher Sasse sagt aus, daß damals viel gestohlen worden sei, daß daher die Annahme, es seien Diebe in dem Gehöft nicht von der Hand zu weisen sei. Die sonstigen Aussagen boten nichts wesentlich Neues.
Nach der Mittagspause wird die Schwester des erschossenen Asheuer, die 23 jähr. Maria Asheuer, vernommen, mit der der Angeklagte ein Verhältnis gehabt haben soll. Sie sagt aus, daß auf einem Werler Schützefeste der Angeklagte auf einen ihrer Tänzer eifersüchtig gewesen sei und diesen mit Erschießen bedroht habe. Ihr sei von ihren Eltern verboten worden, mit dem Angeklagten zu verkehren, weil dieser krank sei. Die hierfür benannten Zeugen Theodor und Fritz Deitel, Rudolf Bömelburg und Heinrich Fritze (ein Vetter des Angeklagten) wissen sich des Vorfalls nicht zu entsinnen. Zeuge Josef Poggel hat mal am Silvesterabend vor mehreren Jahren mit dem Angeklagten Streit gehabt. Dieser habe einen Revolver bei sich geführt, doch nicht mit Erschießen, nur mit Verprügeln gedroht! Eine Feindschaft zwischen dem Angeklagten und dem Erschossenen wird auch durch die Aussagen der Zeugen Fritz Stemann, Theodor Schulte und Heizer Franz Rose nicht nachgewiesen.
Zeugin Frau Franz Schmitz hat gehört, wie in der fraglichen Nacht zwei ebenfalls Angetrunkene den betrunkenen Asheuer nach Hause brachte, wie aber einer sagte: Laß das Schwein doch liegen, und der andere: Nix liegen lassen….
Hier enden die aufgeführten Aussagen des Soester Kreisblatt, die in dem Bericht des Soester Anzeigers weggelassen wurden.
Im kommenden 4. Teil unserer Serie werden wir dann über den Urteilsspruch berichten.
Autor: Manfred Zeppenfeld / Alfred Risse