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Startseite » Der Fall Asheuer gt. Steven – Teil 4: Das Urteil

Der Fall Asheuer gt. Steven – Teil 4: Das Urteil

12. November 2015 von Manfred Zeppenfeld

Im letzten Teilen unserer Serie haben wir uns mit der Verhandlung in der Gaststätte Schulte beschäftigt. Mit Spannung wurde in Westönnen nun das Urteil erwartet, welches am 22. November in Münster ausgesprochen werden sollte. Leider ließ sich zunächst kein Bericht finden. Erst in der Ausgabe vom 18. Dezember wurde Alfred Risse fündig. Dort fand sich aber lediglich eine kleine Notiz.

….Westönnen, 18. Dez. Der wegen fahrlässiger Tötung des Eisenbahnarbeiters Franz Steven, gt. Asheuer, angeklagte Eisenbahnarbeiter Theodor Fritze ist von der Strafkammer Münster freigesprochen worden. Das Gericht hat Putativnotwehr angenommen….

Begriffserklärung Putativnotwehr (Wikipedia):

Putativnotwehr (von lat. putare, „glauben, meinen“) ist ein Rechtsbegriff aus der allgemeinen Strafrechtslehre, bei der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen (Notwehrlage) vorliegen.

Putativnotwehr war damals wie auch heute straflos. Bekanntes Beispiel aus dem Jahr 2011: Ein Mitglied der Rockergang Hells Angel erschießt einen SEK-Beamten durch die geschlossene Tür, weil er dahinter einen ihm nach dem Leben trachtendes Mitglied der Bandidos vermutete. Der Hells Angel wird am Ende freigesprochen.

Im kommenden letzten Teil unserer Serie werden wir die Protagonisten des Falls „Asheuer gt. Steven“ und ihre Familienverhältnisse genauer betrachten.

Autor: Manfred Zeppenfeld / Alfred Risse

Kategorie: Geschichte

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