In
den früheren Jahrhunderten war es üblich, dass die Kirchgänger einen
festen “Stammplatz” in der Kirche hatten. Die Kirchenstände wurden
sozusagen vom Pfarrer und Kirchenvorstand vermietet. In einem Lagerbuch,
aus dem Ende des 17. Jahrhunderts, befindet sich ein detailierter Plan
über die Sitzverteilung in unserer damaligen Kirche. Es war üblich,
dass der Platz in der Kirchenbank, beim Ableben des Inhabers, auf dessen
Nachkommen übertragen wurde. In der nachstehenden, etwas verkleinerten,
Urkunde aus dem Pfarrarchiv vom 16. August 1721 wird festgelegt, dass
nach dem Tod des Anton Herrings (+ 10.08.1721) sein Sohn Johann den
Kirchenstuhl übernimmt. |
Nachdem
Agatha Wegmana, Wittibe Antonii Herrings, umb den jenigen Kirchenstand,
welcher, an der Trappen, neben Romberg, gegen recognition, ihrem
Vorgemeltem Eheman, Zeit lebens Vergünstiget gewesen, für ihren
Ehelichen Sohn Johan, auff deßen leben, inständigst mit praesentation
eines halben rthl, Widerumb
laßen anhalten, ist zwar besagter Kirchenstand obbenanten Johan
Herrings erlaubet, aber unter diesen außtrücklichen bedingnüßen: dasß
Er in bekleidung mehrg(emelten) standtß, sich still züchtig, Ehrbar
andächtig und aufferbawlichen Verhalten, Keine Kindere, sie seyn Welche
sie Wollen, mit einführe, oder in seiner abwesenheit hinweise, auff die
hohe festtage Zeitigem H(errn) Pastori sein Opfer am Altar ohnfehlbar
abstatte, falß hirgegen gehandlet würde, ist absolution Vorbehalten,
daß sothaner stand alß Würcklig zurück gefallen, ohne die Geringste
einrede von Verwandtenn anderen Von der Kirchen möge Verthan werden.
Zur Nachricht ist dieser Aktum gegeben Westönnen anno 1721 den 16 ten
Augusti
Melch
(ior) Linneman Diederich Rinhoff provisor
Pastor
M (anu pro ) pria Johan Schulte
Provisor
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