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Der neue
Kirchenvorstand setzt sich wie folgt zusammen; angemerkt sind die Tätigkeitsbereiche,
mit denen die Mitglieder des Kirchenvorstandes schwerpunktmäßig
betraut sind.
Pfarrer Gotthard Spannenkrebs, Vorsitzender Ferdinand Newe, stellvertretender Vorsitzender, Land- und Erbpachten Bernd Düser, Haushalt und Finanzen, Delegierter zum Gemeindeverband |
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Franz
Kunzelmann, Plätze und Anlagen
Edmund Luig, Gebäude und bauliche Anlagen Theo Rienhoff, Interessen Kapellengemeinde St. Magdalena, Delegierter zum Pfarrgemeinderat Bernhard Schulte, Haushalt und Finanzen, Delegierter zum Gemeindeverband Werner Wanders, Kindergartenbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter des Kirchenvorstandes Michael Wegener, Kindergartenbeauftragter Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes (also deren vier) neu gewählt; der Pfarrer ist nicht zu wählen; er ist immer Mitglied des Kirchenvorstandes und auch sein Vorsitzender. |
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Der
Kirchenvorstand ist der nach staatlichen und kirchlichen Gesetzen
berufene Vermögensverwalter in der Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde
äußert sich im rechtlichen und geschäftlichen Leben durch Willenserklärungen
seines Kirchenvorstandes. Er vertritt das Vermögen durch Beschlüsse
und den Abschluss der notwendigen Verträge. Jedes Rechtsgeschäft muss
durch einen Beschluss des Kirchenvorstandes gedeckt sein; in vielen Fällen
bedürfen die Beschlüsse der Genehmigung durch das Erzbischhöfliche
Generalvikariat in Paderborn.
Eine wichtige Aufgabe obliegt dem Kirchenvorstand in der Beschlussfassung der jährlichen Haushaltspläne und der Rechnungslagen. Zu verwaltende Vermögenswerte sind in unserer Pfarrgemeinde neben den kirchlichen Bauten und Grundstücken sowie dem Kindergarten vor allem landwirtschaftliche Nutzflächen, Erbbaugrundstücke, Sparvermögen, aber auch investitionsbedingte Kredite. Personalangelegenheiten für unsere Kirchenangestellten und das Personal des Kindergartens bilden häufig einen Arbeitsschwerpunkt. |
Bericht : Berni Schulte / Ferdi Newe Fotos: Klaus Hennemann |