In
unserem Pfarrarchiv befindet sich eine Urkunde aus dem Jahre
1749. Es handelt sich um den Entwurf eines Vertrages über die
Wiederverpachtung verschiedener kirchlicher Ländereien. Leider
ist der Pächter in diesem Schriftstück nicht erwähnt. Dieser
Unbekannte vereinbart mit dem damaligen Pfarrer LUDGERUS PLENKER
(Pfarrer in Westönnen von 1737-1776), dass er die Ländereien
auf weitere fünf Jahre (verheuert) pachtet. Bei der Aufzählung
der Pachtgrundstücke wird auch eine “ruthe am Hellwege nebst
S.Georgii heilig Häußgen “ genannt. Dies ist der urkundliche
Beweis, dass schon 1749 am Westönner Hellweg ein Heiligenhäuschen
zu Ehren des Hl. Georg stand. Leider ist es heute nicht mehr
vorhanden. Es ist ein sichtbares Merkmal der damaligen Volksfrömmigkeit,
dass auch außerhalb des Gotteshauses durch Errichtung religiöser
Zeichen an Strassen und Wegen, auf Hügeln, an Wiesenrainen und
Waldrändern, bei Häusern und Gehöften, Christus und die
Heiligen verehrt wurden. Die Urkunde ist unten dargestellt. Eine
Übertragung des Textes ist zum besseren Verständnis
wiedergegeben. >Dieter Holtheuer<
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Ich
Endts benendter bekenne hirmitt fur Mich und Meine Erben fort
Jedermänniglichen Daß in heut dato untenbenend Sr Hochwoll
Ehrw(ürdiger) herr Pastor Ludgerus Plencker die mihr Verheuerte
stücke Länder alß eine ruthe am Hellwege nebst S. Gergii
heilig(en) Häußgen eine ruthe am Werllweege Noch einen halben
Morgen in der albeke auff dem bauergraben, weil die
Conduction Jahren Jetz Verflossen auff andere funf
folgende Jahren Verheuert und Vercloirt haben dessen zu wahrer
urkund habe ich dieses, weil schreibens unerfahren mit einem
Creutz untergezeichnet, so fort pro Majori corroboratione durch
endtsgem(el)ten Keyserlichen Not(ariu)m auß fertig(en) lassen,
so geschehen Westönnen d(en) 23 t(en) Novemb(er) 1749 im
beysein ...
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