Einladung zur Jahreshauptversammlung
von Westönnen online
am 25. März

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Den 25.März sollte sich jeder Onliner in seinem Kalender rot markieren: Dann findet um 19.30 Uhr im Christophorusheim die diesjährige Jahreshauptversammlung des vereins "Westönnen online" statt. Im Mittelpunkt stehen Wahlen, aber auch notwendige Satzungsänderungen. Darüber hinaus werden wir uns natürlich auch dem Ausblick auf das kommende Jahr widmen.

Tagesordnung:

 TOP 1: Begrüßung  (Vorsitzender Franz Georg Wegener)

 TOP 2: Ehrung verstorbener Mitglieder

 TOP 3: Jahresrückblick

a)      Verein (Vorsitzender Franz Georg Wegener)

b)      Technik (Technikverbindungsperson Manfred Zeppenfeld)

c)     Redaktion (Redaktionsverbindungsperson Frank Düser / Jutta Hellermann)

 TOP 4: Kassenbericht (Kassenwart Thomas Hellermann)

 TOP 5: Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes  (Kassenprüferinnen Barbara Holthoff und Bettina Austmeyer)

 TOP 6: Satzungsänderungen

Aufgrund von Hinweisen des Amtsgerichtes Werl, Veränderungen in der Organisationsstruktur, aber auch hinsichtlich einer Verbesserung der Praktikabilität beantragt der Vorstand, folgende Paragraphen der Satzung zu ändern:

 § 5, Abs. 3;    §7, Abs.2;   §7, Abs. 4;    §7, Abs. 5;    §7, Abs. 7;   §7, Abs. 9;   §8, Abs.4;    
§ 8, Abs. 5;    §8, Abs.6;   §8, Abs. 7;    §8, Abs.9, Pkt.1;    §8, Abs.9, Pkt.3;    §9, Abs.4 bis 10;
§ 9, Abs. 15

 TOP 7: Wahlen (Vorsitzender Franz Georg Wegener)

Gemäß §8 Abs. 2 unserer Satzung sind im Jahre 2003 mindestens Wahlen für den Vorsitzenden, den Kassenwart, die Technikverbindungsperson, die Redaktionsverbindungsperson und die Unternehmensverbindungsperson durchzuführen, bei evtl. Umbesetzungen auch für die frei werdenden Vorstandsposten.

Sollte sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen, kann nach § 7 Abs. 4 unserer Satzung die Wahl per Handzeichen durchgeführt werden. Sie muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn zwei Personen sich zur Wahl stellen oder ein Mitglied geheime Abstimmung verlangt.
Gemäß §8 Abs. 2 unserer Satzung müssen der Vorsitzende und der Kassenwart das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

a) Wahl von zwei Stimmzählern
b) Wahl von zwei Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2003

c) Wahl des 1. Vorsitzenden (Wählbar nur ein volljähriges Mitglied)
d) Wahl des Kassenwartes (Wählbar nur ein volljähriges Mitglied)
e) Wahl der Technikverbindungsperson
f) Wahl der Redaktionsverbindungsperson
g) Wahl der Unternehmensverbindungsperson

h) Ggf. weitere Wahlen bei Umbesetzungen des Vorstandes (2. Vorsitzender, Schriftführer, Jugendverbindungsperson, Vereinsverbindungsperson).
 
Im Anschluss erfolgt ggf. die Verabschiedung ausgeschiedener Vorstandsmitglieder.

 TOP 8: Anträge 

In dieser Tagesordnung sind bereits alle Anträge und Vorschläge aufgenommen worden, die gemäß §7 Abs. 8  unserer Satzung 5 Wochen vor dem Versammlungstag (Stichtag: 17.Februar 2003) beim Vorstand eingereicht wurden.
Bei kurzfristigen Anträgen, die uns erst nach dem 17.Februar erreicht haben oder bei Anträgen, die erst auf der Mitgliederversammlung gestellt werden, muss die Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit beschließen, ob diese Anträge behandelt werden sollen.

 TOP  9: Ausblick auf das kommende Jahr

 TOP 10: Diskussion/ Anregungen/ Verschiedenes

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden wir natürlich noch in gemütlicher Runde beisammen sein können.


Bericht :  Franz Wegener